Aufnahme und Zuweisung

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Anmeldung

Die Schulleitung oder die Erziehungsberechtigten melden sich bei der zuständigen Abklärungsstelle.

Abklärungsstellen

Im Vorschulalter ist der Heilpädagogische Dienst (HPD) für Abklärungen zuständig.

Im Schulalter ist der Schulpsychologische Dienst (SPD) die kantonal bezeichnete Fachstelle für Abklärungen.

Ab dem 11. Schuljahr und im nachobligatorischen Bereich übernimmt diese Aufgabe die Berufsberatung der Invalidenversicherung (IV).

Antrag für ein sonderschulisches Angebot

Der Schulpsychologische Dienst (SPD) bespricht den Antrag für ein sonderschulisches Angebot mit den Erziehungsberechtigten. Darin werden der erkannte Bedarf und die Bildungs- und Entwicklungsziele festgelegt. Der Antrag wird mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten der Abteilung Kantonale Spezialangebote des Volksschulamts zugestellt.

Aufnahme

Das Volksschulamt, Abteilung Kantonale Spezialangebote, weist die Schülerinnen und Schüler mittels Verfügung einem kantonalen Spezialangebot zu.

Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger

Bitte wenden Sie sich an den in Ihrer Region zuständigen Schulpsychologischen Dienst.