Ausserschulische Betreuung

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Die Ausserschulische Betreuung ergänzt den Unterricht in Sonderschulen auf Antrag des Schulpsychologischen Dienstes (SPD). Massgebend für die Aufnahme eines Kindes in die ausserschulische Betreuung ist eine Verfügung des Departements für Bildung und Kultur.

Das Angebot hat ergänzend zum Schulunterricht das Ziel, die lebenspraktischen und sozialpädagogischen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu fördern. Die Erziehungsberechtigten Personen und das soziale Umfeld des Kindes werden in die Förderung einbezogen.